Die TSE, die technische Sicherheitseinrichtung, ist das Bauteil, das jede Buchung einer elektronischen Kasse gegen spätere Änderung schützt. Seit 2020 muss jede elektronische Kasse eine haben.
Was die TSE ist
Nach § 146a AO muss eine elektronische Kasse jeden Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnen und durch eine TSE geschützt sein. Die TSE besteht aus drei Teilen: Sicherheitsmodul, Speichermedium und einheitlicher digitaler Schnittstelle (§ 146a AO).
Je nach Kasse steckt die TSE als USB-Stick oder Karte im Gerät, sitzt fest in der Hardware oder läuft als Cloud-Dienst beim Anbieter.
Warum das BSI zählt
Dass die drei Teile die Anforderungen erfüllen, ist durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachzuweisen, und dieser Nachweis ist laufend aufrechtzuerhalten (§ 146a Abs. 3 Satz 2 AO). Das BSI führt dazu eine öffentliche Liste der technischen Sicherheitseinrichtungen.
So finden Sie Ihre TSE
- Hersteller oder Produktnamen Ihrer TSE heraussuchen: Er steht in den Unterlagen der Kasse, oft auch auf dem Beleg (dort stehen die Seriennummern von Kasse und TSE).
- In unserer Suche in der TSE-Liste nach Hersteller, Produkt oder ID suchen.
- Der Treffer führt direkt zum Eintrag beim BSI. Dort stehen die Angaben des BSI selbst.
Was auf dem Beleg stehen muss
Mindestens Name und Anschrift des Unternehmers, Datum und Uhrzeit, Menge und Art der Leistung, Transaktionsnummer, Entgelt mit Steuerbetrag und Steuersatz, die Seriennummern von Kasse und TSE, Prüfwert und Signaturzähler (§ 6 KassenSichV).
Bei der Kassenwahl
Im Kassenvergleich steht bei jedem Tarif, welche TSE der Anbieter nennt und was sie kostet, mit Link zur Seite des Anbieters.
Allgemeiner Hinweis, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die verlinkten Gesetze und Schreiben.