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Kassenatlas

Kassenpflicht ab 2028: wen der Gesetzentwurf trifft

Ab 100.000 € Umsatz soll eine Kasse mit TSE Pflicht werden, Kartenzahlungen eingeschlossen. Was der Entwurf vorsieht, ab wann, und die Ausnahmen.

Ab 2028 soll eine offene Ladenkasse nicht mehr reichen: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Betriebe ab einer Umsatzgrenze zu einer elektronischen Kasse mit TSE verpflichtet. Das ist ein Entwurf, noch kein Gesetz. Gesetz wird er erst mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Wen der Entwurf trifft

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetriebe und freiberuflich Tätige mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz im Kalenderjahr. Sie müssten eine elektronische Kasse nach § 146a AO verwenden, also mit TSE (§ 146b Abs. 1 AO-E, BR-Drs. 585/26).

Laut Begründung wären Barzahlungen und alle Zahlungen mit Debit- oder Kreditkarte über die Kasse zu erfassen. Welche Kasse, bliebe frei, solange sie § 146a AO entspricht: eine Registrierkasse, ein Kassensystem oder eine Cloud-Kasse.

Ab wann

  • Wer die Grenze schon 2026 überschreitet: ab dem 1. Januar 2028.
  • Wer sie erstmals 2027 oder später überschreitet: ab dem 1. Juli des Folgejahres.
  • Die Pflicht endet nach zwei Kalenderjahren in Folge unter den Grenzen.

Ausnahmen im Entwurf

  • Betriebe mit weniger als 12.000 € Barumsatz im Jahr fielen nicht darunter, laut Begründung nur, wenn sie überhaupt Bargeld annehmen.
  • Das Finanzamt könnte im Einzelfall bei sachlicher Härte befreien; weitere Ausnahmen soll eine Verordnung regeln.

Der Papierbeleg soll gehen

Statt eines Papierbelegs wäre ab dem 1. Januar 2028 ein elektronischer Beleg in einem standardisierten Format bereitzustellen; Papier gäbe es nur noch auf Wunsch. Kassen, die zugleich geeichte Waagen sind, dürften bis Ende 2032 weiter Papier drucken.

Stand

Der Entwurf liegt dem Bundestag als Drucksache 21/8867 vor; die erste Lesung stand am 6. November 2026 auf der Tagesordnung (Bundestag). Den jeweils aktuellen Stand zeigt die Seite Kassenpflichten.

Was Sie jetzt tun können

Wer heute mit offener Ladenkasse arbeitet und über 100.000 € Umsatz liegt, hat bis Ende 2027 Zeit, eine Kasse mit TSE auszuwählen, einzurichten und dem Finanzamt zu melden. Was die Kassen über drei Jahre kosten, rechnet der Kassenvergleich aus den Preisen der Anbieter.

Allgemeiner Hinweis, keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die verlinkten Gesetze und Schreiben.

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